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So begründet das Bundesgericht den Entscheid zur AHV-Abstimmung
Bundeshaus-Korrespondent Matthias Steimer hat die Beratung zur AHV-Abstimmungsbeschwerde in Lausanne verfolgt. Ob die politischen Rechte verletzt wurden, lässt das Bundesgericht offen. Eine Wiederholung der Abstimmung sei aber nicht zu rechtfertigen.