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Kantönligeist: Innerrhoden ohne Versicherungspflicht für Bars und Liegenschaften

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Kantönligeist: Innerrhoden ohne Versicherungspflicht für Bars und Liegenschaften

Wer Bars und Party-Lokale kontrolliert und bei Unfällen für Schäden aufkommt, ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt; auch bei uns in der Ostschweiz. In fast allen Kantonen ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch, nicht jedoch in Appenzell Innerrhoden. Die Regelungen funktionieren und seien weiterhin zeitgemäss, sagen die Verantwortlichen.
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