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Montag, 7. September 2026
Ruckzuck ein verbotenes Gewehr kaufen: Ostschweizer Sonderbewilligungen gehen durch die Decke
Halbautomatische Waffen sind in der Schweiz per Gesetzesänderung seit 2019 verboten. In Ausnahmefällen können Sportschützen oder Sammler Gewehre dieser Art erwerben, eine Sonderbewilligung braucht es dafür. Genaue nationale Zahlen fehlen. Eine Recherche der «NZZ am Sonntag» zeigt jedoch: Allein im Thurgau wurden mehr als 5'000 Sonderbewilligungen in den letzten sieben Jahren ausgestellt. Und auch in den anderen Ostschweizer Kantonen nutzen etliche Schützen die lasche Waffenpolitik aus.