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Grosser Rat von Appenzell Innerrhoden hält an Popularbeschwerde fest

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Grosser Rat von Appenzell Innerrhoden hält an Popularbeschwerde fest

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in Appenzell Innerrhoden Beschwerde gegen ein Bauprojekt einreichen, auch wenn sie oder er nicht direkt davon betroffen ist. An der Innerrhoder Eigenheit hält der Grosse Rat des Kantons fest – trotz Baugesetz-Revision im Zuge der Landsgemeinde im April.
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